Allgemeine Geschäftsbedingungen für Einzel- oder Gruppenbuchungen
Thilo Blamberg (nachfolgend Gästeführer genannt) ist Anbieter verschiedener touristischer Leistungen, die durch ihn selbst durchgeführt werden. Folgende Regelungen ergänzen die hierzu getroffenen vertraglichen Vereinbarungen, soweit im Vertrag selbst keine abweichende Regelung getroffen worden ist. Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten auch im Verhältnis von Thilo Blamberg zu Unternehmen (Wiederverkäufer), die Pakete oder Bausteine in Auftrag geben und hierbei nicht als Verbraucher im Sinne des § 13 BGB auftreten. Thilo Blamberg tritt in diesen Fällen nicht als Reiseveranstalter auf. Insofern ergänzen die nachstehenden Bedingungen die allgemeinen schuldrechtlichen Vorschriften des BGB.
1. Vertragsschluss
1.1 Die Anfrage und schließlich die Anmeldung (Vertragsantrag) können Sie bei Thilo Blamberg mündlich, schriftlich, telefonisch oder auf elektronischem Weg (E-Mail) bestellen. Mit der Bestellung bieten Sie Thilo Blamberg den Abschluss eines Vertrages an. Der Vertrag kommt mit der Annahme Ihrer Bestellung durch Thilo Blamberg zustande.
1.2 Verlangt der Vertragspartner, nach Vertragsabschluss Änderungen oder Umbuchungen hinsichtlich des Termins oder der Leistung, so kann Thilo Blamberg ein Umbuchungsentgelt bis 30 Tage vor Leistungsbeginn von € 15,- je Änderungsvorgang erheben. Umbuchungswünsche, die nach Ablauf dieser Frist erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Vertrag zu den unter Ziffer 4. genannten Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Letzteres gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.
1.3 Die Teilnehmer der Führungen verpflichten sich, den Anweisungen von Thilo Blamberg Folge zu leisten. Personen, die sich nicht an das Naturschutzgesetz halten oder bei der Führung stören, müssen diese verlassen. Eine Nichtbeachtung kann zum Ausschluss oder Abbruch der Führung führen.
1.4 Der Gästeführer behält sich das Recht vor, die Führung wegen zu geringer Teilnehmerzahl, schlechten Wetters, Krankheit oder anderen wichtigen Gründen jederzeit abzusagen oder abzubrechen. In diesem Fall wird der Preis der Führung zurückerstattet oder bei einem Ausweichtermin angerechnet.
1.5 Jeder Teilnehmer bestätigt mit der Anmeldung, dass er körperlich und geistig fähig ist, an den jeweiligen Führungen teilzunehmen. Alle Formen von Krankheiten, Allergien, Behinderungen oder Medikamenteneinnahme sind dem Gästeführer vor Tourbeginn mitzuteilen. Die Teilnahme an den Führungen erfolgt immer auf eigene Gefahr.
1.6 Bei Veranstaltungen mit Kindern müssen Aufsichtspersonen anwesend sein. Die Aufsichtspflicht ist ein Teil der Personensorge, die nach §1631 BGB allgemein die Pflichten und Rechte der Eltern umfasst. Was die Aufsichtspflicht verlangt, ist in erheblichem Maße von den beteiligten Kindern, ihrem Entwicklungsstand und Erziehungshintergrund abhängig sowie davon, was die Situation erfordert. So ist z.B. bei Führungen in der freien Natur und in der Nähe von Straßen und Gewässern ständige Aufsicht erforderlich.
1.7 Der Gästeführer behält sich vor, auf seinen Exkursionen entstandene Fotos auf seiner Internetpräsens oder auch für die Öffentlichkeitsarbeit, Presse, Broschüren zu veröffentlichen. Dafür wird vor der Führung ein entsprechendes Formular mit Datenschutzerklärung, im Rahmen der Teilnehmerliste, zur Unterschrift vorgelegt. Sollte der Teilnehmer damit nicht einverstanden sein, so hat er die Möglichkeit, dies dort zu vermerken.
1.8 Bei Führungen gilt absolutes Alkohol- und Drogenverbot. Jede Zuwiderhandlung wird mit dem Ausschluss von der Führung geahndet. Die Kursgebühr wird nicht zurückerstattet.
2. Treffpunkt bei Gruppenführungen
Sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, ergibt sich der Treffpunkt mit dem Gästeführer aus dem Vertragsschluss.
3. Verspätungen
3.1 Die vereinbarten Uhrzeiten sind einzuhalten. Verspätungen, auch kurzfristige, sollen telefonisch dem Gästeführer unter der in der Bestätigung bekannt gegeben Telefonnummer mitgeteilt werden. Sollte durch (nicht nur geringfügiges) verspätetes Eintreffen auf Seiten des Auftraggebers ein vereinbarter Programmteil nicht oder nicht mehr durchgeführt werden können, geht dies zu Lasten des Auftraggebers. Ein Anspruch auf Nacherfüllung oder Preisminderung besteht in diesem Fall nicht.
3.2 Bei Verspätung wartet der Gästeführer maximal 30 Minuten am vereinbarten Treffpunkt. Erscheint die Einzelperson oder Gruppe innerhalb dieses Zeitraums nicht und hat auch den Gästeführer nicht telefonisch informiert, gilt dies als Rücktritt des Auftraggebers vom Vertrag. Der Gästeführer kann die unter Punkt 4 festgesetzten Stornierungskosten in Rechnung stellen. Der Anspruch auf die gebuchte Leistung erlischt in diesem Fall.
4. Rücktritt durch den Auftraggeber
4.1 Der Rücktritt vom Vertrag ist jederzeit möglich. Terminlich maßgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim Gästeführer. Der Rücktritt soll zum Zwecke des Nachweises schriftlich erklärt werden. Ein Rücktritt bis 2 Wochen vor dem Leistungstermin ist kostenfrei.
4.2 Tritt der Auftraggeber später vom Vertrag zurück oder nimmt einen vereinbarten Termin nicht wahr, kann der Gästeführer eine angemessene Entschädigung verlangen.
4.3 Der Auftraggeber hat, sofern Stornokosten erhoben werden, die Möglichkeit, einen Nachweis zu führen, dass ein Schaden überhaupt nicht oder in geringerer Höhe entstanden ist. In diesem Fall ist der Auftraggeber nur zur Bezahlung der tatsächlich angefallenen Kosten verpflichtet.
5. Bezahlung
5.1 Sofern nichts anderes vereinbart ist, gilt Barzahlung vor Veranstaltungsbeginn beim Gästeführer vor Ort. Auf Wunsch kann der Gästeführer eine Barquittung an die anwesenden Teilnehmer ausgeben.
5.2 Rechnungen des Gästeführers Thilo Blamberg ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Thilo Blamberg ist berechtigt, jederzeit eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine werden im Vertrag schriftlich vereinbart.
5.3 Gerät der Auftraggeber mit der Zahlung des Rechnungsbetrages um mehr als 7 Tage in Verzug, behält sich der Gästeführer vor, vom Vertrag nach erfolgter Mahnung mit Fristsetzung zurückzutreten. In diesem Fall kann der Auftraggeber mit Rücktrittskosten entsprechend des § 4.2 belastet werden.
6. Leistungen
Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen von den vertraglich vereinbarten Inhalten, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Veranstaltung nicht beeinträchtigen. Insbesondere besteht kein Anspruch auf einen bestimmten Gästeführer / Guide. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Der Gästeführer ist verpflichtet, den Auftraggeber über Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wird er dem Auftraggeber eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten.
7. Mitwirkungspflichten und Verjährung
7.1 Mängelanzeigen
Der Auftraggeber ist verpflichtet, Mängel der gebuchten Leistungen unverzüglich anzuzeigen. Die Mängelanzeige muss gegenüber dem Gästeführer erfolgen. Dieser wird bemüht sein, unverzüglich Abhilfe zu schaffen. Bei unterbliebener Mängelanzeige sind Ansprüche in der Regel ausgeschlossen.
7.2 Haftungsbeschränkung
Der Gästeführer haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden, wenn diese Leistungen in der Ausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für den Auftraggeber / Kunden erkennbar sind.
7.3 Eine Haftung für Schäden oder Verletzungen jeglicher Art, die der Teilnehmer während der Führung auf der Tour, in seinem Vermögen oder an seinem Körper erleidet, welche beispielsweise bei der An- und Abreise, bei Verletzung oder Unfällen, am Eigentum oder sonstigen Wertgegenständen entstehen, wird ausdrücklich ausgeschlossen. Hierzu zählen insbesondere auch Schäden durch Verlust, Folgeschäden, Schäden Dritter oder Schäden, die durch Fälle höherer Gewalt verursacht werden. Es wird immer der Abschluss einer privaten Storno-, Unfall- und Haftpflichtversicherung empfohlen.
7.4 Vertragliche Ansprüche des Auftraggebers gegenüber dem Gästeführer oder dem Anbieter als Vertragspartner, gleich aus welchem Rechtsgrund, mit Ausnahme der Ansprüche aus unerlaubter Handlung bzw. Ansprüche wegen Körper- oder Gesundheitsverletzung, verjähren nach 1 Jahr, sofern nichts anderes vereinbart ist. Die Verjährung beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Auftraggeber von den Umständen, die den Anspruch gegenüber dem Gästeführer begründen, Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen. Schweben zwischen dem Auftraggeber und der dem Gästeführer Verhandlungen über geltend gemachte Ansprüche oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt bis der Auftraggeber oder der Gästeführer die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert.
7.5 Der Gästeführer nimmt nicht an Schlichtungsverfahren nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teil. Sofern eine Verbraucherstreitbeilegung nach Drucklegung dieser Bedingungen verpflichtend würde, informiert er den Kunden hierüber in geeigneter Form. Seit dem 15. Februar 2016 stellt die EU-Kommission eine Plattform für außergerichtliche Streitschlichtung bereit. Solchen Auftraggebern, die Verbraucher sind, gibt dies die Möglichkeit, Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Benutzung der Internetplattform zunächst ohne die Einschaltung eines Gerichts zu klären.
Die Streitbeilegungs-Plattform kann über die folgende Webadresse erreicht werden, die Sie in die Adresszeile Ihres Browsers kopieren.
https://ec.europa.eu/consumers/odr/main/index.cfm?event=main.home2.show&lng=DE
8. Schlussbestimmungen
8.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern, die den Vertrag nicht zu beruflichen oder gewerblichen Zwecken abschließen, gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
8.2 Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Sitz der Gemeinde Wermsdorf. Dasselbe gilt, wenn der Teilnehmer keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
8.3 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen oder von Teilen von Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung oder des unwirksamen Teils der Bestimmung treten solche Regelungen, die dem Zweck des wirtschaftlich Gewollten möglichst nahekommen.
Stand: Juli 2020
Thilo Blamberg, Glöcknerstraße 12, 04779 Wermsdorf
Tel: 0151 70 80 99 78
E-Mail: blamberg@wermsdorftour.de
Internet: www.wermsdorftour.de
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